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Wie werde ich Mitglied im Mieterverein im Burgenlandkreis e.V. ?
Mitglied werden kann jeder Mieter, Untermieter, Pächter und Nutzer, sofern er die Satzung anerkennt.
Eine beitragsfreie Mitgliedschaft für eine im Haushalt lebende Person ist auf Antrag des Mitgliedes zusätzlich möglich.
Die Mitgliedschaft wird durch eine schriftliche Beitrittserklärung gegenüber dem Vorstand beantragt, welche entsprechend ausgefüllt und unterschrieben an unsere Geschäftsstelle Naumburg gesendet oder aber persönlich in einer unserer Beratungsstellen abgegeben werden kann.
Jedes Mitglied erhält einen Mitgliedsausweis mit Mitgliedsnummer. Diese ist insbesondere bei einer Terminvereinbarung, der Telefonberatung und jeglichem Schriftverkehr unbedingt anzugeben!
Als Mitglied sind Sie unter Maßgabe der satzungsgemäßen Voraussetzungen (§ 6 Absatz 3) automatisch mietrechtschutzversichert und erhalten alle zwei Monate die Mieterzeitung!

Welche Leistungen erbringt der Verein?
Als Mitglied im Mieterverein helfen wir Ihnen u.a.:
- beim Abschluss eines Mietvertrages
- bei der Prüfung von Betriebskostenabrechnungen
- bei der Prüfung von Betriebskostenabrechnungen
- nach Erhalt von Mieterhöhungen
- bei Schönheitsreparaturen oder Umlage von Kleinreparaturen
- bei Wohnungsmängeln und Prüfung des Anspruches auf Mietminderung
- im Hinblick der Umwandlung Ihrer Mietwohnung in eine Eigentumswohnung
- bei Kündigungen des Mietvertrages

Beratung
Unsere Mitglieder erwarten zurecht eine verbindliche Auskunft. Um dies zu gewährleisten, ist es für die BeraterInnen des Vereins erforderlich, Einblick in Unterlagen wie z. B. den Mietvertrag zu nehmen und Hintergrundinformationen zu erfragen. Daher steht das persönliche Beratungsgespräch im Vordergrund.
Als weiteren Service bieten wir unseren Mitgliedern jedoch auch die Möglichkeit der telefonischen Beratung. In beiden Fällen ist eine vorherige Terminabsprache erforderlich. Hierfür wenden Sie sich bitte unter Angabe Ihrer Mitgliedsnummer an eine unserer Beratungsstellen.